Die Mediation / Konfliktregelung wird von der Mediatorin geleitet
Die Mediation dient dazu, außergerichtlich und selbstverantwortlich Vereinbarungen zu erarbeiten, die im gegebenen Zusammenhang stehen. Es ist den Medianden verständlich, dass sie sich zur Durchführung der Mediation an bestimmte Verfahrensregeln halten müssen:
- Diese Regeln beinhalten insbesondere:
- Das Bemühen um einen Konsens;
- Das Bemühen, während der Mediation fair und gerecht miteinander umzugehen;
- Offen zu sprechen und nicht bewusst bestimmtes Wissens zu verschweigen;
- Das Gesagte nicht weiter zu verwenden oder anderen zu erzählen.
- In der Mediation werden alle für die Medianden im gegebenen Zusammenhang wichtige Themen besprochen und die die Mediatorin leitet, fördert und strukturiert die Gespräche während der Mediation.
- Die Mediatorin verpflichtet sich zu absoluter Neutralität und Objektivität.
- Die Mediatorin kann die Mediation gegen vorherige Ankündigung die Mediation jederzeit abbrechen, wenn ein Mediand gegen einen in dieser Vereinbarung festgeschriebenen Grundsatz verstößt.
- Die Mediatorin verpflichtet sich zu Stillschweigen über alles, was in der Mediation besprochen wird. Sie wird während der Mediation erörterte Inhalte auch nicht nach der Mediation an Dritte preisgeben.